Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2023 - 13 E 557/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,25064
OVG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2023 - 13 E 557/23 (https://dejure.org/2023,25064)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20.09.2023 - 13 E 557/23 (https://dejure.org/2023,25064)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20. September 2023 - 13 E 557/23 (https://dejure.org/2023,25064)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,25064) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 01.06.2022 - 3 B 29.21

    Rechtsweg bei Geltendmachung eines auf § 56 IfSG analog gestützten

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2023 - 13 E 557/23
    Nichts Gegenteiliges folgt aus dem Verweis des Beklagten auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. Juni 2022 zur alten Rechtslage (3 B 29/21 -, juris).

    Bereits vor der hier maßgeblichen Gesetzesänderung haben die Verwaltungsgerichte daher gemäß § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 17 Abs. 2 Satz 1 GVG auch über Ansprüche aus enteignendem oder enteignungsgleichem Eingriff entscheiden können, ohne dass dies durch Verfassungsrecht versperrt gewesen wäre (vgl. statt vieler ausdrücklich BVerwG, Urt. v. 24.6.1993 - 7 C 26/92 -, juris Rn. 55; zwischen der verfassungsrechtlichen Rechtswegzuweisung und derjenigen des § 40 Abs. 2 Satz 1 VwGO ebenfalls differenzierend der bereits zuvor zitierte Beschluss des BVerwG vom 1.6.2022 - 3 B 29/21 -, juris Rn. 9 einerseits und Rn. 10 andererseits).

  • OLG Celle, 26.06.2023 - 3 W 19/23

    Rechtsweg; Schadensersatz wegen Geschäftsschließung aufgrund Corona-/COVID 19-

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2023 - 13 E 557/23
    Auf der Grundlage der aufdrängenden Sonderzuweisung können die Verwaltungsgerichte im Kontext des Infektionsschutzrechts nunmehr etwa Ansprüche aus enteignendem oder enteignungsgleichem Eingriff, die bisher aufgrund der abdrängenden Sonderzuweisung des § 40 Abs. 2 Satz 1 VwGO den ordentlichen Gerichten zugewiesen waren, überprüfen (zum Zurücktreten des § 40 Abs. 2 Satz 1 VwGO hinter einem spezielleren Gesetz vgl. nur BSG, Beschl. v. 6.3.2023 - B 1 SF 1/22 R -, juris Rn. 25 [zu § 81b Abs. 1 SGB X] und BFH, Beschl. v. 28.6.2022 - II B 92/21 -, juris Rn. 13 [zu § 32i Abs. 2 AO]; OLG Celle, Beschl. v. 26.6.2023 - 3 W 19/23 -, juris Rn. 10 [zu § 68 Abs. 1 Satz 2 IfSG]; Ehlers/Schneider, in: Schoch/Schneider, VwGO, Stand: August 2022, § 40 Rn. 540 mit zahlreichen Beispielen und weiteren Nachweisen; die Klägerin stützt ihr Begehren in dem Schriftsatz vom 14. April 2023 auf einen Anspruch aus enteignungsgleichem Eingriff, Bl. 2).

    Zu beachten ist im Übrigen, dass die Vorschrift des § 68 Abs. 1 Satz 2 IfSG seinerzeit noch nicht existierte (OLG Celle, Beschl. v. 26.6.2023 - 3 W 19/23 -, juris Rn. 19).".

  • BGH, 17.03.2022 - III ZR 79/21

    Keine Staatshaftung für coronabedingte flächendeckende Betriebsschließungen im

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2023 - 13 E 557/23
    Schließlich verfängt der Verweis der Klägerin auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 17. März 2022 (- III ZR 79/21 -, juris) nicht.
  • BVerwG, 24.06.1993 - 7 C 26.92

    Naturschutzverordnung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2023 - 13 E 557/23
    Bereits vor der hier maßgeblichen Gesetzesänderung haben die Verwaltungsgerichte daher gemäß § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 17 Abs. 2 Satz 1 GVG auch über Ansprüche aus enteignendem oder enteignungsgleichem Eingriff entscheiden können, ohne dass dies durch Verfassungsrecht versperrt gewesen wäre (vgl. statt vieler ausdrücklich BVerwG, Urt. v. 24.6.1993 - 7 C 26/92 -, juris Rn. 55; zwischen der verfassungsrechtlichen Rechtswegzuweisung und derjenigen des § 40 Abs. 2 Satz 1 VwGO ebenfalls differenzierend der bereits zuvor zitierte Beschluss des BVerwG vom 1.6.2022 - 3 B 29/21 -, juris Rn. 9 einerseits und Rn. 10 andererseits).
  • BFH, 28.06.2022 - II B 92/21

    Rechtsweg für Schadenersatz nach der DSGVO

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2023 - 13 E 557/23
    Auf der Grundlage der aufdrängenden Sonderzuweisung können die Verwaltungsgerichte im Kontext des Infektionsschutzrechts nunmehr etwa Ansprüche aus enteignendem oder enteignungsgleichem Eingriff, die bisher aufgrund der abdrängenden Sonderzuweisung des § 40 Abs. 2 Satz 1 VwGO den ordentlichen Gerichten zugewiesen waren, überprüfen (zum Zurücktreten des § 40 Abs. 2 Satz 1 VwGO hinter einem spezielleren Gesetz vgl. nur BSG, Beschl. v. 6.3.2023 - B 1 SF 1/22 R -, juris Rn. 25 [zu § 81b Abs. 1 SGB X] und BFH, Beschl. v. 28.6.2022 - II B 92/21 -, juris Rn. 13 [zu § 32i Abs. 2 AO]; OLG Celle, Beschl. v. 26.6.2023 - 3 W 19/23 -, juris Rn. 10 [zu § 68 Abs. 1 Satz 2 IfSG]; Ehlers/Schneider, in: Schoch/Schneider, VwGO, Stand: August 2022, § 40 Rn. 540 mit zahlreichen Beispielen und weiteren Nachweisen; die Klägerin stützt ihr Begehren in dem Schriftsatz vom 14. April 2023 auf einen Anspruch aus enteignungsgleichem Eingriff, Bl. 2).
  • BGH, 03.04.1992 - V ZR 83/91

    Ausschluß zivilrechtlicher Anfechtung eines ausreisebedingten

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2023 - 13 E 557/23
    Denn die Zuständigkeit des Gerichts kann sich aufgrund geänderter Umstände noch bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung ergeben, da der in § 17 Abs. 1 Satz 1 GVG festgelegte Grundsatz der perpetuatio fori als rechtswegerhaltende Vorschrift auf den umgekehrten Fall der sich - wie hier - nach Klageerhebung nachträglich ergebenden Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts nicht anwendbar ist (vgl. Ehlers, in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Stand: August 2022, § 17 GVG Rn. 5 m.w.N.; BGH, Urt. v. 3.4.1992 - V ZR 83/91 -, juris Rn. 8 m.w.N.).
  • BSG, 06.03.2023 - B 1 SF 1/22 R

    Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit; Verstoß

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2023 - 13 E 557/23
    Auf der Grundlage der aufdrängenden Sonderzuweisung können die Verwaltungsgerichte im Kontext des Infektionsschutzrechts nunmehr etwa Ansprüche aus enteignendem oder enteignungsgleichem Eingriff, die bisher aufgrund der abdrängenden Sonderzuweisung des § 40 Abs. 2 Satz 1 VwGO den ordentlichen Gerichten zugewiesen waren, überprüfen (zum Zurücktreten des § 40 Abs. 2 Satz 1 VwGO hinter einem spezielleren Gesetz vgl. nur BSG, Beschl. v. 6.3.2023 - B 1 SF 1/22 R -, juris Rn. 25 [zu § 81b Abs. 1 SGB X] und BFH, Beschl. v. 28.6.2022 - II B 92/21 -, juris Rn. 13 [zu § 32i Abs. 2 AO]; OLG Celle, Beschl. v. 26.6.2023 - 3 W 19/23 -, juris Rn. 10 [zu § 68 Abs. 1 Satz 2 IfSG]; Ehlers/Schneider, in: Schoch/Schneider, VwGO, Stand: August 2022, § 40 Rn. 540 mit zahlreichen Beispielen und weiteren Nachweisen; die Klägerin stützt ihr Begehren in dem Schriftsatz vom 14. April 2023 auf einen Anspruch aus enteignungsgleichem Eingriff, Bl. 2).
  • OVG Niedersachsen, 03.09.2021 - 13 OB 321/21

    Betriebsschließung; Corona; Rechtsweg; Rechtswegbeschwerde; Schadensersatz

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2023 - 13 E 557/23
    Auch der Senat hat - wie das Bundesverwaltungsgericht - im Hinblick auf die alte Rechtslage entschieden, dass für die gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadensersatz oder Entschädigung wegen Betriebsschließungen während der Corona-Pandemie, die sich aus einer analogen Anwendung des § 56 Abs. 1 IfSG ergeben sollen, der Verwaltungsrechtsweg nicht eröffnet ist (vgl. nur den Beschluss des zuvor für das Infektionsschutzrecht zuständigen 13. Senats vom 3.9.2021 -13 OB 321/21 -, juris; dem hatte sich der beschließende Senat in ständiger Rechtsprechung angeschlossen).
  • GemSOGB, 04.06.1974 - GmS-OGB 2/73

    Keine Krankenversicherungspflicht aufgrund der Höhe des Verdienstes;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2023 - 13 E 557/23
    Erfasst würden alle materiell-rechtlichen Ansprüche bzw. Anspruchsgrundlagen, die sich im Rahmen des gestellten Antrags aus dem dem Gericht zur Entscheidung vorgetragenen Lebenssachverhalt herleiten ließen (vgl. auch Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschl. v. 4.6.1974 - GmS-OGB 2/73 -, juris Rn. 4).
  • OVG Niedersachsen, 02.08.2023 - 14 OB 41/23

    Abdrängende Sonderzuweisung; aufdrängende Sonderzuweisung; Corona-Pandemie;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2023 - 13 E 557/23
    Zur Begründung nimmt der Senat Bezug auf folgende Erwägungen des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts in seinem Beschluss vom 2. August 2023 - 14 OB 41/23 -, juris, Rn. 16 ff., ausdrücklich Bezug:.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2022 - 13 E 109/22
  • LG Hannover, 10.05.2023 - 8 O 3/23
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht